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GHK-Cu legal in Deutschland? Kosmetik und Injektion

Benjamin Georges, Gründer6 Min. Lesezeit

Ja – als Inhaltsstoff in Kosmetik. Copper Tripeptide-1, der INCI-Name von GHK-Cu, ist in der EU ein zulässiger Bestandteil kosmetischer Mittel. Injizierbare Zubereitungen sind etwas anderes: Sie fallen unter das Arzneimittelrecht. Maison Covelli verkauft ausschließlich Kosmetik zum Auftragen auf die Haut.

Ist GHK-Cu in Kosmetik erlaubt?

Ja. Für kosmetische Mittel gilt in der EU die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009. Sie führt in ihren Anhängen die verbotenen Stoffe (Anhang II) und die in ihrer Verwendung beschränkten Stoffe (Anhang III) auf. Copper Tripeptide-1 ist in der Inhaltsstoff-Datenbank CosIng der Europäischen Kommission als kosmetischer Bestandteil geführt und nach dem dortigen Stand in keiner dieser beiden Listen eingetragen. Ein Serum mit diesem Bestandteil ist damit ein reguläres kosmetisches Mittel.

Ob GHK-Cu legal in Deutschland ist, hängt also nicht am Stoff, sondern an der Form, in der er angeboten wird. Derselbe Wirkstoff kann in einem Serum ein gewöhnlicher Inhaltsstoff sein und in einer Spritze in ein völlig anderes Rechtsgebiet fallen. Diese Grenze verläuft nicht zwischen guten und schlechten Produkten, sondern zwischen zwei Regelwerken.

Ein Hinweis zur Genauigkeit: „zulässig“ heißt nicht „geprüft wie ein Arzneimittel“. Kosmetik wird nicht behördlich auf Wirksamkeit untersucht. Was der Rahmen sicherstellt, sind Sicherheitsbewertung, Rückverfolgbarkeit und ein Ansprechpartner in der EU – nicht ein Ergebnis auf der Haut.

Was bedeutet die CPNP-Meldung?

CPNP steht für Cosmetic Products Notification Portal, das Meldeportal der Europäischen Kommission. Nach Artikel 13 der Verordnung meldet die verantwortliche Person dort jedes kosmetische Mittel, bevor es in den Verkehr kommt. Gemeldet werden Produktname, Kategorie, Rezeptur und die Kontaktdaten für Behörden und Giftinformationszentren.

Wichtiger als das, was die Meldung ist, ist das, was sie nicht ist. Sie ist eine Anzeige, keine Zulassung. Niemand prüft vorab, ob ein Serum hält, was seine Verpackung nahelegt. Wer mit einer „CPNP-Registrierung“ wirbt, als wäre sie ein Gütesiegel, verkauft eine Formalität als Auszeichnung.

Was tatsächlich hinter der Meldung steht, ist die Produktinformationsdatei: die Rezeptur, die Herstellungsbedingungen und ein Sicherheitsbericht, den eine sachkundige Person erstellt. Diese Unterlagen liegen nicht öffentlich aus, sondern bei der verantwortlichen Person – abrufbar für die Aufsichtsbehörden.

Wer ist die verantwortliche Person?

Nach Artikel 4 der Verordnung braucht jedes kosmetische Mittel eine verantwortliche Person in der EU, eine juristische oder eine natürliche. Ohne diese Benennung darf es nicht in den Verkehr gebracht werden. Sie steht mit Namen und Anschrift auf der Packung und haftet für die Konformität des Produkts.

Bei Maison Covelli übernimmt der italienische Hersteller diese Rolle: ein nach ISO 22716 zertifizierter Betrieb, der die Seren formuliert, herstellt und im CPNP meldet. Auf der Packung steht deshalb eine italienische Anschrift – das ist kein Widerspruch zur Marke, sondern die vorgeschriebene Angabe.

Und injizierbares GHK-Cu?

Injizierbares GHK-Cu ist kein kosmetisches Mittel. Es wird in Deutschland als Forschungssubstanz gehandelt und ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Für Arzneimittel gilt in Deutschland eine Zulassungspflicht: Fertigarzneimittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind (§ 21 Arzneimittelgesetz). Fragen zu Injektionen gehören in eine ärztliche Sprechstunde.

Kosmetik zum AuftragenInjizierbare Zubereitung
RechtsrahmenKosmetikverordnung (EG) 1223/2009Arzneimittelrecht
MeldungCPNP-Portal, verantwortliche Person in der EUZulassung erforderlich
Bei Maison Covellijanein
Ansprechpartnerdie MarkeÄrztin oder Arzt

Mehr steht hier nicht. Dosierungen, Bezugsquellen, Vergleiche zwischen Auftragen und Injizieren: Nichts davon ist ein Thema dieses Journals. Das ist keine Vorsicht, sondern eine Frage der Zuständigkeit – darüber gibt ein Kosmetikhersteller keine Auskunft.

Woran erkennt man ein regelkonformes Produkt?

An den Pflichtangaben auf der Packung – sie sind in wenigen Sekunden geprüft. Artikel 19 der Verordnung nennt sieben davon: Name und Anschrift der verantwortlichen Person, Nenninhalt, Haltbarkeitsdatum oder Verwendungsdauer nach dem Öffnen. Dazu kommen die Vorsichtsmaßnahmen, die Chargennummer, der Verwendungszweck und die Liste der Bestandteile.

Fehlt davon etwas – häufig die Chargennummer oder die europäische Anschrift –, spricht das dafür, dass das Produkt nicht auf regulärem Weg in der EU auf den Markt gekommen ist. Das ist der schnellste Prüfschritt, den jede Käuferin selbst machen kann, und er kostet zehn Sekunden.

Für den Wirkstoff selbst zählt der INCI-Name. Steht Copper Tripeptide-1 nicht auf der Liste, ist auch kein GHK-Cu enthalten, gleich wie oft das Wort Kupferpeptid auf der Vorderseite erscheint. Die Position in der Liste sagt dabei wenig: Bestandteile unter einem Prozent dürfen in beliebiger Reihenfolge stehen, und Peptide werden in sehr kleinen Anteilen eingesetzt. Was sich zur Konzentration überhaupt sagen lässt, steht im Leitfaden zum GHK-Cu-Serum.

Was darf über GHK-Cu gesagt werden?

Werbeaussagen zu Kosmetik unterliegen der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 mit ihren sechs gemeinsamen Kriterien: Rechtskonformität, Wahrheitstreue, Belegbarkeit, Redlichkeit, Lauterkeit und eine informierte Entscheidung. Entgegen einem verbreiteten Missverständnis verbietet diese Verordnung keine Wirkversprechen – sie verlangt, dass sie stimmen und belegt sind. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit fasst die Grenze so: Kosmetik darf keine vorrangig krankheitsbezogene Wirkung zugesprochen werden.

Praktisch heißt das: Ein Serum darf zusagen, dass die Haut glatter und ebenmäßiger erscheint, dass das Erscheinungsbild feiner Linien gemindert wird oder dass die Hautbarriere unterstützt wird, solange der Beleg dafür in der Produktinformationsdatei liegt. Es darf ebenso wiedergeben, was die Fachliteratur gemessen hat – auch zur Kollagenbildung –, sofern die Quelle genannt wird und der Befund nicht in ein Produktversprechen umgedeutet wird.

Was es nicht darf, ist die dritte Ebene: eine Aussage, die dem Erzeugnis arzneiliche Eigenschaften zuschreibt – die Beseitigung, die Linderung oder die Behandlung einer Krankheit. Wer ein Erzeugnis so darstellt, macht es nach der arzneimittelrechtlichen Definition zum Arzneimittel, unabhängig davon, was drin ist. Genau an dieser Stelle verläuft die Grenze – nicht bei der Frage, ob überhaupt eine Wirkung versprochen werden darf. Was sich zu GHK-Cu sagen lässt und was nicht, steht im Leitfaden zum GHK-Cu-Serum.

Ein Produkt, das diese Grenze überschreitet, wird rechtlich zu etwas anderem als einem kosmetischen Mittel – mit allen Anforderungen, die dann gelten. Die Genauigkeit im Ton ist deshalb keine Marketingentscheidung, sondern die Bedingung, unter der ein Serum überhaupt verkauft werden darf. Sie bedeutet nicht Wortkargheit: Was ein Serum am Erscheinungsbild der Haut leistet, sagen wir deutlich.

Das Serum N°1 · Copper Peptide von Maison Covelli finden Sie in der Kollektion: 30 ml, Glasflakon mit Pipette, formuliert und hergestellt in Italien.

Studien und Quellen

Dieser Beitrag beschreibt kosmetische Mittel und ihre Inhaltsstoffe. Er bezieht sich auf das Erscheinungsbild der Haut und ersetzt keine ärztliche Beratung. Bei Hautveränderungen, in der Schwangerschaft oder bei bekannten Unverträglichkeiten wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.

Maison Covelli verkauft ausschließlich kosmetische Mittel zum Auftragen auf die Haut. Zu injizierbaren Zubereitungen geben wir keine Auskunft.

Häufige Fragen

Ist GHK-Cu in Deutschland legal?

In kosmetischen Mitteln ja. Copper Tripeptide-1, der INCI-Name von GHK-Cu, ist in der EU-Datenbank CosIng als kosmetischer Bestandteil geführt und dort weder verboten noch mengenmäßig beschränkt. Ein Serum damit wird vor dem Verkauf im europäischen Portal CPNP gemeldet und hat eine verantwortliche Person in der EU. Injizierbare Zubereitungen fallen unter ein anderes Recht.

Ist injizierbares GHK-Cu erlaubt?

Injizierbares GHK-Cu ist kein kosmetisches Mittel. Es wird in Deutschland als Forschungssubstanz gehandelt und ist nicht als Arzneimittel zugelassen. Maison Covelli verkauft ausschließlich Kosmetik zum Auftragen auf die Haut und gibt zu Injektionen keine Auskunft. Solche Fragen gehören in eine ärztliche Sprechstunde.

Was bedeutet CPNP?

CPNP steht für Cosmetic Products Notification Portal, das Meldeportal der Europäischen Kommission. Die verantwortliche Person meldet dort jedes kosmetische Mittel, bevor es in den Verkehr kommt. Die Meldung ist eine Anzeige, keine Zulassung. Sie sagt nichts über die Wirksamkeit eines Produkts aus.

Verkauft Maison Covelli injizierbare Peptide?

Nein. Das Sortiment besteht ausschließlich aus kosmetischen Seren zum Auftragen auf die Haut, formuliert und hergestellt in Italien bei einem nach ISO 22716 zertifizierten Betrieb. Injizierbare Zubereitungen gehören nicht dazu und werden nicht angeboten. Zu ihrer Anwendung gibt Maison Covelli keine Auskunft.

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Les articles du journal décrivent des produits cosmétiques et leurs actifs : ils portent sur l'apparence de la peau, rien de plus. En cas de doute sur votre peau, demandez l'avis d'un professionnel de santé.